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Macht und Gegenmacht. Einführung in die Regierungslehre
Winand Gellner/Armin Glatzmeier
2004, 430 S., brosch., 24,90 EURO, ISBN 978-3-8329-0964-2

 

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Zum Inhalt: Der Band gibt zunächst einen einführenden Überblick über die Entwicklung der Gewaltenteilungslehre von der Antike bis zur Moderne. Da das Verständnis des Gewaltenteilungsbegriffes grundsätzlich mit dem Selbstverständnis der Politikwissenschaft zusammenhängt, erfolgt anschließend eine politikwissenschaftliche Einordnung dieses Konzepts unter Berücksichtigung des Wandels von einer Staatswissenschaft hin zur modernen Politikwissenschaft. So eröffnete sich ein breites Blickfeld auf weitere Zusammenhänge. Ausdifferenzierungsprozesse in der modernen Demokratie taten ihr übriges und trugen dazu bei, neue Akteure und Beziehungsmuster zu schaffen. Parteien, organisierte Interessen und Medien müssen ebenso miteinbezogen werden, wie die innere Struktur der klassischen Gewalten und ihr wechselseitiges Verhältnis; denn Gewaltenteilung im Sinne sich gegenseitig hemmender und kontrollierender Akteure findet heute längst nicht mehr nur im Rahmen funktional getrennter, staatsrechtlich fixierter Institutionen statt. Vielmehr tritt eine variable Zahl konkurrierender Akteure nebeneinander, die formell oder informell agieren. Gewaltenteilung bedeutet aber auch Vetomacht, die nicht immer als reine Verhinderungsmacht auftreten muss, sondern auch als Modifikator in Erscheinung treten kann – Strukturen und Beziehungsmuster, denen sich der Band nach einer Darstellung der wesentlichen Akteure zuwendet. Ziel das Bandes ist es, dem Studierenden einen ersten, durchwegs praxisorientierten Einblick in die Funktionsmechanismen moderner Demokratien zu vermitteln.

 

Die Autoren: Dr. Winand Gellner ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Passau, Armin Glatzmeier, M.A. ist Lehrbeauftragter an der Universität Passau

 

Und so urteilt die Fachwelt:

»Konzeptionell wie inhaltlich gelungen.«
Florian Hartleb in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 2/06

»Eine dicht formulierte, souveräne Zusammenstellung.«
Public Affairs 2/06

 

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